Beratung männlicher Betroffener Häuslicher Gewalt
Unser Beratungsangebot richtet sich an Männer, die im häuslichen Kontext Opfer von Gewalthandlungen geworden sind und sich an uns wenden. Auf Grundlage von polizeilichen Einsatzberichten nehmen wir aber auch pro-aktiv Kontakt mit den Geschädigten auf und bieten ihnen Unterstützung im Umgang mit ihrer Gewalterfahrung an.
Rufen Sie uns an und schildern Ihre Situation, lassen Sie sich telefonisch beraten und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Wir unterstützen Sie:
Sicherheitsplanung
Einzelberatung, Paarberatung und psychosoziale Krisenintervention
Unterstützung bei weiterem Hilfebedarf (Antragstellung,Kontaktaufnahme zu anderen Hilfeeinrichtungen)
Außerdem informieren wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet: Betretungs-, Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber dem Täter/der Täterin (§ 1 GewSchG) sowie Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung (§ 2 GewSchG). Gegebenenfalls unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Hintergrundinformationen
Was Sie tun können
Antrag auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz