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Sexualisiert grenzverletzendes Verhalten von Jungen und männlichen Jugendlichen muss gestoppt werden, damit eine Täterkarriere verhindert wird. Die Delikte können sein: sexueller Missbrauch, Inzest, Vergewaltigung/sexu¬eller Nötigung, sexuelle Belästigung und/oder exhibitionistischen Handlungen sowie die Verbreitung porno¬graphischer Schriften. Je nach Alter und Verselbständigung der Schädiger (12 bis 21 Jahre alt) werden die Erziehenden angemessen in das Training einbezogen. Ziele des sozialen Trainings sind:
1. Beendigung von Machtspielen und Entwicklung gewaltfreier Lösungen,
2. Stärkung der Gefühls- und Bedürfniswahrnehmung sowie der Selbstkontrolle,
3. Ergänzung der Fremdmotivation um eine Eigenmotivation bei der Verhaltensänderung.