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MäNNERBüRO HANNOVER E. V.

Männerbüro Arbeitsbereiche Männliche Opfer Häuslicher Gewalt  · 

Männliche Opfer Häuslicher Gewalt

Ziel unserer Arbeit:

Von Häuslicher Gewalt betroffenen Männern soll psychologische Unterstützung zur Bewältigung von Krisen angeboten und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie sich vor weiteren Gewaltsituationen schützen und aus dem Gewaltkreislauf aussteigen können.

Es geht dabei um Gewalt durch die Partnerin oder Ex-Partnerin und/oder durch die Kinder.

rufen Sie uns an und schildern Ihre Situation, lassen Sie sich telefonisch beraten und ggf. vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Tel.: 0511 123 589 - 0
Ansprechpartner Georg Fiedeler

unser Angebot:

Zu unserem Angebot zählen psychosoziale Krisenintervention, Sicherheitsplanung und ggf. Weitervermittlung an andere Institutionen.

Außerdem informieren wir über die rechtlichen Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet: Betretungs-, Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber dem Täter/der Täterin (§ 1 GewSchG) sowie Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung (§ 2 GewSchG).
Ggf. unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

unsere Definition von Häuslicher Gewalt (vereinfacht)

Hintergrundinformationen:

Dass Männer auch zu Opfern und Frauen zu Täterinnen werden können, wird gegenwärtig immer noch gesellschaftlich tabuisiert. Dieser Umstand erschwert es Männern über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen und führt nicht selten zu geschlechtsspezifischen Identitäts- und Rollenkonflikten und langfristigen psychischen und somatischen Folgen. Durch das Konzept der pro-aktiven Beratung männlicher Opfer häuslicher Gewalt, bei dem das Männerbüro aktiv Kontakt mit den Geschädigten aufnimmt und Unterstützung anbietet, sollen auch Männer erreicht werden, die aus eigenem Antrieb – zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt – keine Beratungsstelle aufgesucht hätten. Auf diese Weise soll eine Signalwirkung erzielt werden, die es männlichen Gewaltopfern erleichtert, ihre Isolation zu durchbrechen.

Was können Sie tun?

Zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichts bitte mitnehmen:
a) Vorgangsnummer der Strafanzeige
b) Bei erlittenen Verletzungen: Atteste vom Arzt
c) Verdienstbescheinigung

Zusätzliche Unterstützung:

Unterstützung finden Sie auch bei den regionalen Opferhilfe Büros der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen unter: http://www.mj.niedersachsen.de/master/C843546_N453793_I693_L20_D0.html


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Druckdatum: 19.05.2012   Impressum  |   Übersicht  |   © 2012 newkoelln